Weimarer Republik und Nationalsozialismus
1923 wurde ein Reichsausschuss für Ärzte und Krankenkassen gebildet. Er sollte Richtlinien für Arztverträge und für die Zulassung von Ärzten erarbeiten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten wurden Schiedsämter eingeführt.
Da es erneut zu Auseinandersetzungen zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen kam, wurden 1931 die Einzelverträge zwischen Ärzten und Kassen durch Kollektivverträge (gemeinsame Verträge) ersetzt und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) eingeführt. Sie vertrat die Ärzte und war nun neuer Verhandlungspartner der Krankenkassen. Es wurden Gesamtverträge für die Vergütung von ärztlichen Leistungen abgeschlossen. Und zwar zahlte die Krankenkasse eine Kopfpauschale (Pauschale/ Patient) an die KV. Es gab keine direkten Zahlungen mehr an einzelne Ärzte. Außerdem war den KVen der Sicherstellungsauftrag auferlegt. Das heißt, sie mussten dafür sorgen, dass genügend ambulante Ärzte für die Versorgung der Versicherten vorhanden waren. KVen sind auch heute noch zentrale Institutionen des Gesundheitssystems.
Die Nationalsozialisten entzogen 1933 der gesamten Sozialversicherung die Selbstverwaltung und setzten Staatskommissare als Leiter ein, um eventuelle politische Gegner auszuschalten. Es wurden allerdings auch viele Sachen verbessert. Zum Beispiel wurden die Mütterfürsorge und die Leistungen bei Zahnersatz verbessert und es wurde die Krankenversicherung für Rentner eingeführt.
Der Zigarette davon laufen!

Jugendliche kommen laufend besser von der Kippe los. In einer US-Studie zeigte sich: Programme mit Jugendlichen sind am erfolgreichsten, wenn gleichzeitig eine kurze Fitnessberatung angeboten wird. 233 Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren nahmen an der Studie zur Raucherentwöhnung an der West Virginia University School of Medicine teil. Quelle & Studie

