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Das Gesundheitswesen nach der Wiedervereinigung

1990 wurde im Rahmen der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland eine Rechtsangleichung vorgenommen. In den neuen Bundesländern galten also die gleichen Gesetze wie in den alten Bundesländern.

1993 wurden fleißig weiter Kosten gesenkt. Es wurde das Gesundheitsstrukturgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat Beitragserhöhungen vermieden, indem er die Erhöhung der Gesamtvergütung für ambulante ärztliche Versorgung, die Ausgaben für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und die Steigerungsrate der Krankenhausbudgets begrenzte. Man spricht auch von einer "sektoralen Budgetierung". Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereitete eine Reform der Krankenhausvergütung vor. Diese bestand darin, dass vom allgemeinen Pflegesatz auf pauschalierte, verweildauerunabhängige Vergütungen umgestellt wurde. Die Umstellung wurde 1996 vollzogen. Um den Wettbewerb der Krankenkassen zu steigern, wurde zum 1. Januar 1996 die Beschränkung einer Krankenkasse auf eine bestimmte Versichertengruppe (z.B. "nur Seefahrer" oder "nur Betriebsangehörige") aufgehoben.

Seit dem 1. Januar 1995 gibt als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung die Pflegeversicherung. Sie ist in eine soziale Pflegeversicherung, für gesetzlich Versicherte, und in eine private Pflegeversicherung, für privat Versicherte unterteilt. Sie beinhaltet Leistungen der Pflege zu Hause und in einem Pflegeheim oder Krankenhaus.

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Bist du noch fit? Wenn nicht, mach’ ein Päuschen und ein paar von den Übungen, die du unter dem Punkt Ergonomie am Arbeitsplatz - Bewegungspausen findest. Jetzt ist es aber auch nicht mehr so viel. Du hast es bald geschafft…

 

 

Es folgte die Gesundheitsreform im Jahr 2000. Durch die so genannte integrierte Versorgung sollten die Budgetgrenzen zwischen den einzelnen Sektoren aufgelöst werden. Das heißt, für einen Patienten gibt es nur einmal Geld, was dann für die ambulante und die stationäre Versorgung genutzt werden muss und auch für eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen. Dafür mussten spezielle Verträge zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen geschlossen werden. Wer mit wem einen Vertrag schloss, war den einzelnen Vertragspartnern selbst überlassen. Leider ist bis 2004 in dieser Richtung kaum etwas geschehen. Während die Grenzen zwischen den einzelnen Sektoren geschwächt werden sollten, wurde der Hausarzt in seiner Position gestärkt. Er soll als Lotse fungieren und „leitet“ den Patienten bei Bedarf zum Facharzt oder ins Krankenhaus. Man spricht auch von der hausarztzentrierten Versorgung oder dem Hausarztmodell.

Aber auch in der Krankenhausfinanzierung wurde wieder etwas geändert. Ab dem Jahr 2003 galt das so genannte DRG-System. Dieses Vergütungssystem ist ebenfalls ein Fallpauschalensystem, welches sich bereits international bewährt hat.

Die nächste große Reform ließ dann auch nicht lange auf sich warten. Mit dem GKV- Modernisierungsgesetz 2004 wurden Leistungen gestrichen (z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Entbindungsgeld, manche Arzneimittel). Das Krankengeld wird zwar weiterhin von der Krankenkasse gezahlt, wird aber seit dem 1. Januar 2006 über einen zusätzlichen Beitrag finanziert, den alleine der Versicherte tragen muss. Für diesen Beitrag erfolgt keine paritätische Finanzierung mehr von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Beitragssatz beträgt 0,9%.

Beispiel:

  • Aktueller Beitragssatz 14,9%
  • Anteil Arbeitgeber 7,0% (des Monatslohns/-gehalts)
  • Anteil Arbeitnehmer 7,9% (des Monatslohns/-gehalts)

Auch die Zuzahlungen haben sich etwas verändert. Jeder Versicherte über 18 Jahren muss bei zuzahlungspflichtigen Leistungen 10% der Kosten tragen, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Daneben wurde auch die Praxisgebühr eingeführt, die einmal pro Quartal anfällt und mit 10 € veranschlagt wird, und auch das Krankenhaustagegeld, welches sich auf 10 € pro Tag beläuft.

Für die integrierte Versorgung wurde eine Anschubfinanzierung eingerichtet, um die integrierte Versorgung für Krankenkassen und andere Vertragspartner attraktiv und lukrativ zu machen.

Und dann gab es noch die Gesundheitskarte, die Anfang 2006 bereits eingeführt werden sollte. Von einem festen Einführungstermin hat man aber wieder Abstand genommen.

Trotz der vielen bisherigen Reformen, trat zum 01. April 2007 bereits wieder ein neues Gesetz, das GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV- WSG), in Kraft. In diesem wurde der Gesundheitsfonds für 2009 beschlossen; es wurde eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Einwohner eingeführt; wenn man von der GKV zur PKV wechseln möchte, muss das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren übersteigen; die PKV muss einen Basistarif anbieten, in die sie Personen ohne Gesundheitsprüfung aufnimmt; die gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung, Schutzimpfungen und Palliativversorgung; die Krankenkassen können nun Wahltarife anbieten z.B. Kostenerstattung, Selbstbehalte oder Prämienzahlungen.

Der Zigarette davon laufen!

Jugendliche kommen laufend besser von der Kippe los. In einer US-Studie zeigte sich: Programme mit Jugendlichen sind am erfolgreichsten, wenn gleichzeitig eine kurze Fitnessberatung angeboten wird. 233 Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren nahmen an der Studie zur Raucherentwöhnung an der West Virginia University School of Medicine teil. Quelle & Studie

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