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Wilhelm und Otto: Kaiserreich und Bismarck

Wilhelm I.
Kleines Quiz: Ist das Wilhelm I. oder Otto von Bismarck?

Erinnerst du dich an Kaiser Wilhelm I.? Bestimmt hast du im Geschichtsunterricht mal etwas von ihm gehört. Er war für das Gesundheitssystem ein bedeutender Mann. Er kündigte 1881 in einer kaiserlichen Botschaft Verbesserungen der sozialen Lage der Arbeiter an, nachdem es in seinem Reich zu vermehrten Aufständen der Arbeiter kam. 1883 wurde schließlich ein Gesetz zur Krankenversicherung für Arbeiter, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 ein Gesetz zur Invaliditäts- und Alterssicherung verabschiedet.

Diese Gesetze sollten den inneren Frieden sichern und die Monarchie erhalten. Es bestand auch hier wieder eine allgemeine Versicherungspflicht. Man ging davon aus, und das war neu, dass Bessergestellte und Besserverdiener für ihre soziale Sicherung selbst sorgen konnten. Und so wurde die private Krankenversicherung (PKV) geboren. In den gesetzlichen Krankenkassen konnten sich diejenigen versichern, die eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählten Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie knappschaftliche Krankenversicherungen und die See- Krankenkasse. Die Beiträge wurden zu 2/3 von den Versicherten und zu 1/3 von den Arbeitgebern getragen. Zu den Leistungen zählten die freie ärztliche Behandlung, Arzneimittelversorgung und Krankenhausbehandlung, Zahlung von Krankengeld, Wöchnerinnenunter-stützung und die Zahlung von Sterbegeld.

Da die Krankenkassen per Gesetz das Recht erhalten hatten, die Zahl der erforderlichen Ärzte in einem Versorgungsbereich festzulegen, konnten sie frei entscheiden, mit welchen Ärzten sie einen Vertrag schlossen. Da es nach einiger Zeit mehr Ärzte gab, als die Krankenkassen benötigten, und etliche Ärzte aus dem Vertragsabschluss mit der Krankenkasse ausgeschlossen wurden, kam es zu Auseinandersetzungen. Daher wurde 1913 zwischen Krankenkassen und Ärzten das Berliner Abkommen geschlossen. Nun konnten die Krankenkassen nicht mehr alleine über die Zulassung von Ärzten für die Behandlung von gesetzlich Versicherten entscheiden, sondern mussten dies in Absprache mit der Ärzteschaft tun (heute Bedarfsplanung und gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen).

 

Und was hat Bismarck damit zu tun? Er war Wilhelms Reichskanzler und an der Gestaltung all dieser Neuerungen beteiligt.

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